GDP-Non-Compliance-Report aufgrund von Verstößen im Bereich RP, Lieferantenqualifizierung, Betrieb und Handel

Die Bezirksregierung Köln hat am 18. Januar 2022 einen neuen GPD-Non-Compliance-Report in die EudraGMDP-Datenbank eingegeben.

Am 12. Januar 2022 führte die Behörde eine Inspektion bei dem betroffenen Unternehmen in Reichshof-Wenrath (Nordrhein-Westfalen) durch. Dabei wurde festgestellt, dass das Unternehmen die in Artikel 84 der Richtlinie 2001/83/EC referenzierten GDP-Anforderungen nicht erfüllt.  

In dem Bericht führt die Behörde die folgenden vier Mängel auf:

  • keine verantwortliche Person, die über die erforderliche Sachkenntnis verfügt 
  • der Großhändler kann nicht gewährleisten, dass die Vorschriften für einen ordnungsgemäßen Betrieb eingehalten werden
  • fehlende Qualifizierung von Lieferanten und Kunden
  • Handel mit Arzneimitteln, die nicht von der Großhandelserlaubnis erfasst sind

Aufgrund der Schwere der Verstöße wurde die Großhandelserlaubnis widerrufen.

Quelle: EudraGMDP Database (Inspection Date: 12 January 2022; Report Number: 24.05.17-07-0030) *

* Um den entsprechenden Bericht zu finden, klicken Sie bitte im Menü auf der linken Seite auf "Non-Compliance Reports" und wählen unter "From Date / To Date" den Monat aus, in dem die Inspektion stattgefunden hat. Nach einem Klick auf "Search" wird die Ergebnisliste angezeigt, aus der Sie den Bericht mit der oben genannten Nummer auswählen können.

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