Neue Empfehlung zur Meldung des Verlusts von Arzneimitteln

Laut einer Pressemitteilung des EDQM, Straßburg, vom 04. Juli 2024 wurde vom Ministerkomitee des Europarates am 10. April 2024 eine Empfehlung zur Meldung des Verschwindens von Arzneimitteln angenommen. Der Titel des Dokuments lautet "Recommendation CM/Rec(2024)3 of the Committee of Ministers to member States on reporting of disappearances of medicinal products for human and veterinary use from the legal supply chain."

In der Pressemitteilung heißt es: "Die Empfehlung fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Rahmenbedingungen und Systeme für die Berichterstattung, den Informationsaustausch und die Datenerfassung zu schaffen und einzusetzen, vorzugsweise unter der Leitung der für Arzneimittel zuständigen nationalen Behörde. Die Empfehlung unterstreicht außerdem die Notwendigkeit der Zusammenarbeit: Das Verschwinden von Arzneimitteln kann nur in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und anderen Akteuren erfolgreich bekämpft und verhindert werden." (Übersetzung d. Red.)

Hintergrund

In den letzten Jahren gab es in Europa zahlreiche Fälle, in denen Arzneimittel aus der legalen Lieferkette verschwanden, manipuliert und wieder eingeführt wurden, was eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Diese Vorfälle werden den Gesundheitsbehörden häufig nicht gemeldet, da Diebstahl als kriminelle Handlung gilt und nur den Strafverfolgungsbehörden gemeldet wird. Die uneinheitliche Berichterstattung und das Fehlen einer zentralen Datenerfassung haben dazu geführt, dass das Ausmaß des Problems unterschätzt wird.

Weitere Einzelheiten sind der EDQM-Pressemitteilung und der Empfehlung CM/Rec(2024)3 zu entnehmen.

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